Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten sowohl mit dem Auto, dem Velo oder dem ÖV entstanden sein. Bei dem Verrechnen der Fahrtkosten gibt es verschiedene Einzelheiten zu beachten. Die angefallenen Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall anrechenbar und müssen festgelegte Grundvoraussetzungen erfüllen. Darüber hinaus gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Ausgaben von CHF 3'000.